Wettkämpfe, Ergebnisse, Termine
Veranstaltungen, Lehrgänge, Feste, Sitzungen
Trainingszeiten, Anfängerkurse
Adresse, Telefon, E-Mail, Allgemeine Info zum Verein
Adresse, Telefon, E-Mail, Allgemeine Info zum Verein

Aufnahmebedingungen (gültig ab 23.03.2002)

Vor Beginn der Mitgliedschaft bietet der JUDOKAN BRETTEN für Kinder einen unverbindlichen Anfängerkurs an.

Die Gebühr für 8 Trainingseinheiten beträgt pro Teilnehmer und Kurs € 35,—.

Beim Entschluss zur Mitgliedschaft gilt die erste Trainingsteilnahme nach dem Anfängerkurs als Eintrittsdatum.

Wird kein Anfängerkurs angeboten, ist eine unverbindliche zweimalige Trainingsteilnahme möglich. Beim Entschluss der Mitgliedschaft gilt die weitere Trainingsteilnahme als Eintrittsdatum.

Es sind dann folgende Beiträge zu entrichten (Stand 23.03.2002):

1. Aufnahmegebühr:
Bei vorangegangenem Anfängerkurs reduziert
sich die Aufnahmegebühr um die Hälfte
€15,00 einmalig
2. Mitgliedsbeitrag
bei einem Aufnahmealter ab 18 Jahre € 8,50 pro Monat
bei einem Aufnahmealter bis 18 Jahre € 7,50 pro Monat
das 2. Kind einer Familie bis 18 Jahre € 5,00 pro Monat
das 3. Kind einer Familie bis 18 Jahre € 3,00 pro Monat
Familienbeitrag € 15,50 pro Monat
passive Mitgliedschaft
für Freunde des Vereins, die nicht trainieren
€ 16,00 jährlich
3. Verbandsabgaben einschließlich Sportversicherung:
Die vom Verein verauslagten Gebühren werden dem Mitglied in Rechnung gestellt
für Budo-Pass € 7,00 einmalig
für Jahressichtmarke € 11,50 jährlich

Für den Erwerb des Budo-Passes, ist mit der Eintrittserklärung ein Passbild abzugeben. Der Pass wird für Gürtelprüfungen, Teilnahme an Lehrgängen und Wettkämpfen etc. benötigt. Aus verwaltungstechnischen Gründen bleibt der Pass während der Mitgliedschaft beim Verein.

Der Betrag für die ersten Monate der Mitgliedschaft bis zum Beginn des nächsten Kalenderhalbjahres wird zusammen mit der Aufnahmegebühr und den Verbandsabgaben sofort mittels Lastschrift eingezogen. Mit der Bezahlung der o.g. Beträge ist Versicherungsschutz im Rahmen der Versicherungsbedingungen des Badischen Sportbundes gewährt. Die Sportausübung erfolgt auf eigenes Risiko (keine Vereinshaftung) zu den ausgewiesenen Trainingszeiten.

Die Kündigung der Mitgliedschaft muss dem Vorstand oder den Übungsleitern vier Wochen vor Ablauf eines Kalenderhalbjahres (30.6. bzw. 31.12.) schriftlich mitgeteilt werden.

Den Anordnungen der Trainer ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen berechtigen die Übungsleiter zum Ausschluss vom Trainingsbetrieb.

Mit der Eintrittserklärung wird die Vereinssatzung anerkannt.

Vereinskonto: Sparkasse Bretten

BLZ 663 500 36, Konto-Nr.: 15 349 071

Der Vorstand